Liebe Gäste,
leider können wir keine neuen Gutscheine mehr ausstellen,
da unser Restaurant Ende September dauerhaft seine Türen schließen wird.
Bereits erworbene Gutscheine können Sie selbstverständlich weiterhin einlösen,
solange sie nicht älter als drei Jahre sind. Dies entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist.
Konkret bedeutet dies: Wir können nur Gutscheine berücksichtigen, die ab 2023 ausgestellt wurden.
Wir bitten Sie daher, rechtzeitig einen Tisch zu reservieren, um Ihren Gutschein noch nutzen zu können.
Wir bedauern diesen Schritt sehr und danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Treue.
Herzlichst
Ihr Team vom Landhaus Bad Steinbeck
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